Der erste Schritt ist oft der schwerste: Viele meiner Patienten kommen aus der klassischen Schulmedizin und begegnen naturheilkundlichen Verfahren zunächst mit Skepsis. Auf meiner Website
beantworte ich daher häufige Fragen zu meiner heilpraktischen Tätigkeit, um Transparenz zu schaffen und mögliche Vorbehalte abzubauen.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Heilpraktiker-Behandlungen
Ersttermin – Anamnese & Untersuchung: 98,- € (60 Minuten)
Ausführliches Erstgespräch mit Anamnese, Untersuchung sowie eine anschließende Auswertung und individuelle Empfehlungen, die Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.
Folgetermin – Behandlung: 78,- € (60 Minuten)
Eine reguläre Behandlung.
Folgetermin – kurze Behandlung: 39,- € (30 Minuten)
Für kürzere Termine von 30 Minuten – ausschließlich nur mit Rücksprache mit dem Therapeuten buchbar und in einen Therapieplan integriert.
Wellness-Massagen
32,- € - 25 Minuten
64,- € - 50 Minuten
Die Dauer einer Sitzung richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen. Für den Ersttermin sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, da hier eine ausführliche Anamnese sowie die Klärung aller für die
weitere Behandlung relevanten Aspekte erfolgt.
Für Folgetermine sind in der Regel 45 bis 60 Minuten vorgesehen. Auch wenn die Behandlung im Einzelfall kürzer ausfällt, ermöglicht diese Zeitplanung einen stressfreien Ablauf ohne Termin- oder
Zeitdruck.
Zur transparenten Abwicklung wird mit den Patienten ein Honorarvertrag geschlossen. Dieser sieht folgende Richtpreise vor:
– ca. 60 Minuten: 98,00 € / 78,00 €
– ca. 30 Minuten: 39,00 €
Der Erstkontakt mit neuen Patienten dauert in der Regel etwa 60 Minuten.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Trotz ihres Standes aus dem Jahr 1985 wurden die Honorare an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst; die
genannten Beträge dienen als Orientierung.
Die Behandlungskosten beziehen sich ausschließlich auf die therapeutischen Leistungen. Verbrauchsmaterialien und Medikamente sind nicht enthalten.
Behandlungen durch Heilpraktiker sind Privatleistungen und unmittelbar nach der Therapie zu begleichen.
Eine teilweise Kostenerstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen sowie Beihilfestellen ist im Einzelfall möglich. Es wird empfohlen, sich vor Therapiebeginn bei der jeweiligen
Versicherung über die Erstattungsvoraussetzungen zu informieren. Insbesondere bei Akupunktur und Osteopathie können zusätzliche Bedingungen wie ärztliche Verordnungen oder eine Verbandszugehörigkeit
des Therapeuten erforderlich sein.
Für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein. Eine Garantie auf Kostenerstattung besteht jedoch nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Behandlungskosten, Fahrtkosten sowie Ausgaben für verordnete Medikamente gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht
werden.
Es muss nicht immer die Heilbehandlung sein. Prävention (Vorbeugung) ist das eigentliche Geheimnis der Gesundheit.
Wellness-Anwendungen wie Massagen gelten nicht als Heilmittelbehandlungen, da sie keinen therapeutischen Zweck verfolgen. Diese Anwendungen können weder steuerlich abgesetzt, noch von
Krankenkassen erstattet werden.
Eine 25-minütige Massage kostet 32,00 €.