Infothek

Der erste Schritt ist oft der schwerste: Viele meiner Patienten kommen aus der klassischen Schulmedizin und begegnen naturheilkundlichen Verfahren zunächst mit Skepsis. Auf meiner Website beantworte ich daher häufige Fragen zu meiner heilpraktischen Tätigkeit, um Transparenz zu schaffen und mögliche Vorbehalte abzubauen.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Preisliste

 

Ersttermin  Anamnese & Untersuchung

Ausführliches Erstgespräch (Anamnese & Untersuchung).

Individuelle Analyse & Empfehlungen per E-Mail.

98,- € 60 Minuten
         
Folgetermin Behandlung Reguläre Folgebehandlung. 78,- € 60 Minuten
         
Folgetermin kurze Behandlung Ausschließlich nur nach Rücksprache mit dem Therapeuten buchbar.  39,- €  30 Minuten
         
Wellness-Massage     32,- €  25 Minuten
Wellness-Massage     64,- €  50 Minuten

Achtung! Es können keine physiotherapeutischen Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte abgerechnet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine Physiotherapie Ihres Vertrauens.

 

Osteopathie:

Ist ausschließlich eine Selbstzahlerleistung. Keine Abrechnung von Rezepten möglich!

Die Rechtslage der Osteopathie in Deutschland können Sie sich in diesem Video anschauen.

Sitzungsdauer und Abrechnung

Die Dauer einer Sitzung richtet sich nach dem individuellen Anliegen. Für den Ersttermin sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, da hier eine umfassende Anamnese sowie die Klärung aller für die weitere Behandlung relevanten Aspekte erfolgt. Folgetermine dauern in der Regel 45–60 Minuten, was einen entspannten Ablauf ohne Zeitdruck ermöglicht.


Zur transparenten Abwicklung wird mit den Patienten ein Honorarvertrag geschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH); die Honorare wurden den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die Kosten beziehen sich ausschließlich auf die therapeutischen Leistungen; Verbrauchsmaterialien und Medikamente sind nicht enthalten.

Abrechnung und Kostenerstattung

Behandlungen durch Heilpraktiker sind Privatleistungen und direkt nach der Sitzung zu begleichen. Eine teilweise Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen bzw. Beihilfestellen ist im Einzelfall möglich. Wir empfehlen, sich vor Therapiebeginn bei der jeweiligen Versicherung über die Erstattungsvoraussetzungen zu informieren. Bei Leistungen wie Akupunktur oder Osteopathie können zusätzliche Bedingungen, z. B. ärztliche Verordnung oder Verbandszugehörigkeit des Therapeuten, erforderlich sein.
Für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein; eine Kostenerstattung ist jedoch nicht garantiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Behandlungskosten, Fahrtkosten sowie Ausgaben für verordnete Medikamente gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Prävention und Wellness

Nicht jede Behandlung dient der Heilung – Prävention ist das eigentliche Geheimnis der Gesundheit.
Wellness-Anwendungen wie Massagen sind keine Heilbehandlungen, da sie keinen therapeutischen Zweck verfolgen. Sie können daher weder steuerlich geltend gemacht noch von Krankenkassen erstattet werden.