Der erste Schritt ist oft der schwerste: Viele meiner Patienten kommen aus der klassischen Schulmedizin und begegnen naturheilkundlichen Verfahren zunächst mit Skepsis. Auf meiner Website
beantworte ich daher häufige Fragen zu meiner heilpraktischen Tätigkeit, um Transparenz zu schaffen und mögliche Vorbehalte abzubauen.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
| Ersttermin | Anamnese & Untersuchung |
Ausführliches Erstgespräch (Anamnese & Untersuchung). Individuelle Analyse & Empfehlungen per E-Mail. |
98,- € | 60 Minuten |
| Folgetermin | Behandlung | Reguläre Folgebehandlung. | 78,- € | 60 Minuten |
| Folgetermin | kurze Behandlung | Ausschließlich nur nach Rücksprache mit dem Therapeuten buchbar. | 39,- € | 30 Minuten |
| Wellness-Massage | 32,- € | 25 Minuten | ||
| Wellness-Massage | 64,- € | 50 Minuten |
Achtung! Es können keine physiotherapeutischen Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte abgerechnet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine Physiotherapie Ihres Vertrauens.
Osteopathie:
Ist ausschließlich eine Selbstzahlerleistung. Keine Abrechnung von Rezepten möglich!
Die Rechtslage der Osteopathie in Deutschland können Sie sich in diesem Video anschauen.
Die Dauer einer Sitzung richtet sich nach dem individuellen Anliegen. Für den Ersttermin sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, da hier eine umfassende Anamnese sowie die Klärung aller für die weitere Behandlung relevanten Aspekte erfolgt. Folgetermine dauern in der Regel 45–60 Minuten, was einen entspannten Ablauf ohne Zeitdruck ermöglicht.
Zur transparenten Abwicklung wird mit den Patienten ein Honorarvertrag geschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH); die Honorare wurden den aktuellen
Rahmenbedingungen angepasst. Die Kosten beziehen sich ausschließlich auf die therapeutischen Leistungen; Verbrauchsmaterialien und Medikamente sind nicht enthalten.
Behandlungen durch Heilpraktiker sind Privatleistungen und direkt nach der Sitzung zu begleichen. Eine teilweise Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen bzw. Beihilfestellen ist im
Einzelfall möglich. Wir empfehlen, sich vor Therapiebeginn bei der jeweiligen Versicherung über die Erstattungsvoraussetzungen zu informieren. Bei Leistungen wie Akupunktur oder Osteopathie können
zusätzliche Bedingungen, z. B. ärztliche Verordnung oder Verbandszugehörigkeit des Therapeuten, erforderlich sein.
Für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein; eine Kostenerstattung ist jedoch nicht garantiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können
Behandlungskosten, Fahrtkosten sowie Ausgaben für verordnete Medikamente gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Nicht jede Behandlung dient der Heilung – Prävention ist das eigentliche Geheimnis der Gesundheit.
Wellness-Anwendungen wie Massagen sind keine Heilbehandlungen, da sie keinen therapeutischen Zweck verfolgen. Sie können daher weder steuerlich geltend gemacht noch von Krankenkassen erstattet
werden.